Fragen und Antworten
IST DIE E-MARKE NUR FÜR INNUNGSMITGLIEDER?

Ja die E-Marke kann nur von Innungsmitgliedern beantragt werden, die über den Landesverband dem ZVEH angeschlossen sind.

IST DIE E-MARKE EIN GESCHÜTZTES WARENZEICHEN?

Ja die E-Marke ist beim Patentamt als Marke eingetragen und geschützt.

KANN ICH ALS MITGLIEDSBETRIEB DIE E-MARKE ANALOG ZUM E-BLITZ EINFACH VERWENDEN?

Nein, die E-Marke setzt eine Vereinbarung (Markenvertrag) mit dem Markeninhaber (ZVEH) voraus.

GIBT ES WEITERE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN E-MARKEN-ANTRAG?

Ja der zuständige Landesverband und die Innung vor Ort müssen E-Marken-berechtigt sein und einen Markenvertrag geschlossen haben. Nur eine Innung konnte sich bislang noch nicht zum Abschluss einer Markenvereinbarung entscheiden. Ob Ihre Innung bereits den E-Markenvertrag unterschrieben hat, können Sie der Aufstellung ganz unten entnehmen. Hintergrundinformationen zur Haltung der Innung oder zum angedachten Zeitplan zur Unterzeichnung des E-Markenvertrages können Sie dann direkt in Ihrer Innungsgeschäftsstelle oder bei Ihrem Obermeister erfragen. Solange die Innung keinen Markenvertrag abgeschlossen hat, können die Anträge der angeschlossenen Mitglieder nicht bearbeitet werden.

IST DIE E-MARKE NUR EIN NEUES ZEICHEN?

Die E-Marke soll auch optisch den Auftritt der Elektrohandwerke frischer und zeitgemäßer gestalten, aber die Änderungen gehen weit über ein neues Zeichen hinaus:

  • Orientierung an Meisterqualifizierung, Qualität, Kundenzufriedenheit
  • Leitbild für die teilnehmenden Betriebe
  • Abgenzung der Meisterbetriebe (vor dem Hintergrund der Schwächung der Handwerksordnung und der Öffnung der EU)
  • Verbindliche Zusagen der Markennutzer (Markenvertrag, Qualifizierungsbogen, Unternehmensleitbild)
  • Einheitliche Verwendung des Zeichens
  • Zeichen soll ein Qualitätszeichen in den Augen der Verbraucher werden
  • Inhalt und Wert der Marke entstehen durch den Auftritt der E-Marken-Betriebe in den Augen der Kunden. Die Aussagen und Versprechen (Leistung und Service) der E-Marke müssen von den Betrieben mit Leben gefüllt werden.
WAS KOSTET DIE NUTZUNG DER E-MARKE FÜR EINEN MITGLIEDSBETRIEB?

Die Nutzung der E-Marke ist nicht mit Gebühren verbunden. Lediglich für eine evtl. notwendige Umstellung des Auftritts des Betriebes fallen Kosten an (neues Geschäftspapiere, Fahrzeugbeschriftung, Homepage, Werbemittel etc.)

WENN ICH DIE E-MARKE BEANTRAGEN WILL, WAS MUSS ICH ALLES MITSENDEN, DAMIT MEIN ANTRAG BEARBEITET WERDEN KANN?

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • der Markenvertrag (komplett ausgefüllt und unterschrieben, 2-fache Ausfertigung)
  • der Qualifizierungsbogen (komplett ausgefüllt und unterschrieben)
  • das Unternehmensleitbild (unterschrieben)
  • Nachweis der meisterlichen oder gleichwertigen Qualifikation
  • Nachweis der Zusatz-Kompetenzen
  • Belege der genannten Werbemittel
  • Aktuelle Belege für die Weiterbildung von Unternehmer und Mitarbeitern
  • die Bestellung für das Startpaket (bitte die richtige Version für den Betrieb auswählen, evtl. E-CHECK-Zusatzinfo anfordern)
  • Angabe von Homepage/Mailadresse, wenn laut Qualifizierungsbogen diese Instrumente für den Kundenkontakt eingesetzt werden.
WAS SOLLTE ICH BEIM AUSFÜLLEN DES QUALIFIZIERUNGSBOGENS BEACHTEN?

Wichtig ist, dass der Qualifizierungsbogen komplett ausgefüllt ist und die Meisterqualifikation des Betriebes nachgewiesen wird (z.B. mit einer Kopie des Meisterbriefs).

Tipps zu einigen Punkten:

  • e-Mail und Homepage: Wenn Sie angeben, dass Sie diese Möglichkeiten nutzen, sollten diese Daten auch in den Kontaktdaten nicht fehlen. Sollten Sie noch keine aktuelle Homepage besitzen, aber Interesse daran haben, sollten Sie den FEHR-Betriebsberater kontaktieren. Wir können Ihnen für ein Budget von ca. 500 Euro zzgl. MwSt. (inkl. Software für die selbständige Pflege der Inhalte) ein attraktives Angebot machen.
  • Zusätzliche Fachkompetenz: Wenn Sie E-CHECK-Betrieb sind, unbedingt ankreuzen. Sollten Sie noch kein E-CHECK-Betrieb sein, sollten Sie dies in Ihre Überlegungen einbeziehen, weil e-Marke und E-CHECK sich hervorragend ergänzen. Wie einfach Sie zum E-CHECK-Betrieb werden, erfahren Sie bei Ihrem Landesinnungsverband.
  • Notdienst: Wenn Sie dies anbieten, unbedingt ankreuzen.
  • Werbemittel: Bitte unbedingt, genutzte Werbemittel ankreuzen. Muster, Belege oder Kopien nach Möglichkeit beifügen.
  • Ausbildungsbetrieb: Wenn Sie ausbilden, kreuzen Sie dies unbedingt an.
  • Schulungsveranstaltungen: Wenn Sie sich selbst als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter weiterbilden, bitte unbedingt beides ankreuzen und durch aktuelle Bescheinigungen belegen (1-2 Belege genügen).
AN WEN SENDE ICH MEINEN ANTRAG?

Der Antrag geht an Ihren zuständigen Landesinnungsverband. Die Adressen finden Sie hier.

WIE LANGE DAUERT DAS ANTRAGSVERFAHREN?

Da der Vertrag nicht nur vom Landesinnungsverband geprüft und bearbeitet wird, sondern auch von der örtlichen Innung und dem ZVEH, nimmt die Bearbeitung doch einige Tage in Anspruch. Bitte haben Sie entsprechende Geduld. Sie tragen zu einer schnellen Bearbeitung bei, wenn Sie Ihre Unterlagen nach der obigen Aufstellung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Die WFE (Dienstleistungsgesellschaft des ZVEH mit Sitz in Frankfurt) sendet im Auftrag des ZVEH den unterschriebenen Vertrag und die E-Marken-Urkunde an den Betrieb zurück. Nach Erhalt hat der Betrieb die Berechtigung die E-Marke zu führen und sich e-Marken-Betrieb zu nennen.

 

GIBT ES SPEZIELLE WERBEMITTEL FÜR BETRIEBE, DIE DIE E-MARKE NUTZEN?

Ja seit September 2008 gibt es einen speziellen Werbemittelbestellschein (Download auf der E-Marken-Seite), auf dem exklusive Werbemittel angeboten werden, die dem Corporate Design der neuen E-Marke entsprechen (u.a. T-Shirts, Sportkappe, Tragetasche, Anstecker, Krawatte, Aufnäher, Regenschirm, Bonbons, Kugelschreiber und Aufkleber).

WANN GIBT ES DIE NEUEN E-CHECK-PLAKETTEN UND WIE ERHALTE ICH DIESE?

E-CHECK-Betriebe erhalten auf Bestellung über das Bestellformular mit dem Startpaket auch die E-CHECK-Infos zur e-Marke. Die Plaketten im neuen Outfit werden ab Frühjahr 2008 ausgeliefert. Bestellformulare hierfür erhalten Sie mit dem Startpaket. E-CHECK-Plaektten im alten Layout können selbstverständlich aufgebraucht werden. In einer Übergangszeit werden Plaketten noch im alten und neuen Design ausgeliefert. Nach dieser Übergangszeit können nur noch E-Markenbetriebe E-CHECK-Plaketten bestellen und nutzen.

WAS PASSIERT, WENN ICH MICH AN DIE ZUSAGEN AUS DEM MARKENVERTRAG NICHT HALTE?

Sollte bei einer stichprobenhaften Überprüfung Abweichungen von den gemachten Zusagen festgestellt werden, kann das Nutzungsrecht an der E-Marke entzogen werden. Qualifizierungen, Kundenorientierung und Weiterbildung sind auf Nachfrage aktuell zu belegen. Eine Orientierung am Unternehmensleitbild sollte schlüssig dargestellt werden können.

DARF ICH DIE E-MARKE AUCH WEITERNUTZEN, WENN ICH AUS DER INNUNG AUSTRETE?

Nach Austritt aus der Innung erlischt das Nutzungsrecht an der E-Marke sowie der Anspruch auf alle weiteren Vorteile eines e-Marken-Betriebes. Das Zeichen ist im Außenauftritt umgehend zu entfernen (Geschäftspapiere, Werbung, Homepage, Autobeschriftung etc.). Bei widerrechtlicher Nutzung können rechtliche Schritte durch den Markeninhaber eingeleitet werden.

DARF ICH ALTE UND NEUE MARKE NEBENEINANDER EINSETZEN?

Dies ist nach den CD (=Corporate-Design)-Bestimmungen nicht zulässig, im Außenauftritt muss man sich für ein Zeichen entscheiden.

WAS PASSIERT MIT DEM E-BLITZ?

Der E-Blitz bleibt als Markenzeichen der Branche geschützt und steht weiter ausschließlich den Innungsbetrieben zur Verfügung. Wer dies unbedingt möchte, kann den E-Blitz weiter nutzen, sollte sich aber bewusst sein, dass mit der stärker werdenden Kommunikation im Zeichen der E-Marke, die Bedeutung und Bekanntheit des E-Blitzes rückläufig sein wird.

WIE WIRD DIE E-MARKE BEKANNT GEMACHT?

In allen gemeinschaftlichen Werbeaktionen (E-CHECK, Nachwuchswerbung, Werbemittel) wird zukünftig auf die E-Marke gesetzt. Ein Imagefilm wurde bereits entwickelt und für die interne Vorstellung des Konzeptes genutzt. Sobald genauere Informationen zu den geplanten Werbemaßnahmen vorliegen, werden wir diese hier und in der Unternehmer-News darstellen. Die Werbemaßnahmen werden von Partnern aus Industrie und Großhandel unterstützt. Die entsprechenden Partnerkonzepte werden derzeit ausgearbeitet.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: liv@eh-nb.de oder rufen Sie uns an: 0511/9575744