Die Vorteile unserer Mitglieder

Vorteile für unsere Mitglieder

Vorteile der Innungsmitgliedschaft - Video

Ihre Vorteile durch die Innungsmitgliedschaft zeigt dieser  Erklärfilm hier...

Lobbyarbeit

Nicht alles gelingt und nicht in jedem Punkt können sich der Landesinnungsverband in Zusammenarbeit mit der Landesvereinigung der Bauwirtschaft und dem Zentralverband (ZVEH) durchsetzen. Doch die politischen Erfolge der letzten Jahre können sich sehen lassen und sollen hier nur stichwortartig angesprochen werden: 

Veranstaltungen mit Vertretern aus Politik und Verwaltung

Sie finden regelmäßig gemeinsam mit den in der Landesvereinigung der Bauwirtschaft zusammengeschlossenen bau- und ausbauhandwerklichen Verbänden statt.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Die NAV regelt unter anderem, wer an elektrischen Hausinstallationsanlagen arbeiten und das hausinterne Stromnetz an das Netz der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) anschließen darf.

Diese Arbeiten sind dank der umfassenden Intervention der elektrohandwerklichen Verbandsarbeit auch in Zukunft ausschließlich Fachleuten vorbehalten, die in das so genannte Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen nun eine bundeseinheitlich festgelegte Mindestqualifikation nachweisen können.

Normungsgremien

Dutzende von Ehrenamtsträgern sind in den Normungsgremien vertreten. Sie arbeiten dort im Sinne unserer Handwerksbetriebe.

Informationstechnikerhandwerk weiter in der Anlage A der Handwerksordnung

Das Informationstechnikerhandwerk sollte nach dem Willen der Politik aus dem Kreis der Gewerke der Anlage A „herausgenommen“ werden. Die Anlage A der  Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Die elektrohandwerkliche Verbandsorganisation hat seinerzeit für den verbleib des informationstechnikerhandwerks in der Anlage A gekämpft – mit Erfolg!

„Elektrogesetz“ – Entsorgung von Elektronikschrott

Die Forderungen unser Verbandsorganisation war: Es darf für das Handwerk keinen Annahmezwang von Elektronik¬schrott weder ge¬genüber privaten Kunden noch gegenüber Kaufleuten geben. Die Forderung konnte mit dem Elektro-Gesetz auch umgesetzt werden. 

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Im Rahmen einer Novellierung der EnEV konnte erreicht werden, dass das Elektro-Handwerk auch weiterhin berechtigt ist, im Bestand der Wohngebäude Energieausweise auszustellen und Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz zu machen. 

Liberalisierung des Messwesens zeigt Erfolg!

Der Kunde muss über die Messdaten seines Energieverbrauchs frei verfügen und sie an Dritte weitergeben können: Das wichtigste Anliegen der elektro- und informationstechnischen Handwerke bei der Formulierung der Messzugangsverordnung (MessZV) wurde 2008 erfüllt.

Erschließung neuer Märkte z.B. infolge der Verschärfung der Energieeinsparung

Im Gebäudebereich werden die energetischen Anforderungen stufenweise erhöht. Hier entstehen neue Märkte, weil die verschärften Anforderungen die Anwendung neuer Technologien im Neubau notwendig machen, z.B. Wärmepumpen oder Solaranlagen. Die Unterstützung der Betriebe durch Markterschließung erfolgt auf vielen Ebenen: auf Messen, in der Pressearbeit, in Gesprächen mit Großhandel und Industrie oder im Bereich der Fortbildung. 

Mehr als ein Logo: Die E-Marke

Die E-Marke soll den Mitgliedsbetrieben der elektro- und informationstechnischen Innungen bundesweit als Markenzeichen für qualitätsorientierte Dienstleistung dienen und vor allem für das breite moderne Tätigkeitsspektrum zeitgemäßer Elektro- und Informationstechnik stehen.

Zwingend erforderlich ist die Bereitschaft der Mitgliedsbetriebe, das Qualitätsversprechen, das mit der Marke an die Kunden transportiert wird, verlässlich und nachhaltig umzusetzen. Nur so wird im Bewusstsein potentieller Kunden Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des jeweiligen Betriebes mit der neuen E-Marke verbunden.       

Die E-Marke fungiert als Dachmarke, unter der fortlaufend weitere Marken positioniert werden können, um für die Innungsfachbetriebe künftige interessante Märkte und Themenfelder offensiv zu besetzen.

Der E-CHECK: Exklusiv für Innungsbetriebe

TV-Werbung, bundesweite Anzeigenschaltung, Aktionen und steigende Nachfrage – das ist der E-CHECK alleine in den letzten Monaten. Für viele Betriebe ist der E-CHECK Umsatzmotor Nummer eins: Er ist ein perfekter Einstieg für Folgeumsätze

bei den Kunden und er kann das Image des Betriebes enorm steigern. Mit einer dokumentierten Prüfung dringt die handwerkliche Fachkompetenz in das Bewusstsein des Kunden ein. So kann er sich sicher fühlen und ist zufrieden. 

Auch der E-CHECK darf nur vom qualifizierten Innungsfachbetrieb eingesetzt werden. Begleitet wird das E-CHECK Marketing von jährlichen Aktionen z.B. mit den Zielgruppen Büro, Gewerbe, Hotels und Gastronomie oder Vermieter oder auch die jährlichen Energiespartage. 

Die Fachbetriebskonzepte: Noch ein Stück Exklusivität

Qualität auf den ersten Blick: Nur als Innungsfachbetrieb dürfen Sie die starken Markenzeichen der Elektrohandwerke nutzen. Die Zeichen sind bekannt und zeigen Ihren Kunden: Hier gibt es Qualitätsarbeit.

Ausbildung/Prüfung

Im Bereich des Ausbildungswesens ist zunächst die zentrale Erstellung der Gesellenprüfungsaufgaben zu erwähnen. Immer wieder bestätigt wird uns, dass wir hier unseren Prüfungskommissionen – in allen Ausbildungsberufen – eine große Hilfestellung anbieten. Denn die Aufgaben werden zu einem besonders günstigen Preis an die Innungen weiter gegeben. 

Regelmäßig finden zentrale Prüfertreffen statt, in denen ein Erfahrungsaustausch etwa über die Themen „Überbetriebliche Unterweisung“ oder „Gesellenprüfungen“ erfolgt. Und: wir äußern uns zu aktuellen berufsschulpolitischen Angelegenheiten.

Die moderne Tarifpolitik

Tarifgebundene Verträge sorgen im Handwerk immer wieder für Diskussionsstoff. Denn in den heutigen wirtschaftlichen Zeiten leisten starre Lohn- und Vertragssysteme meist keinen Beitrag zur Erhöhung der Flexibilität. Unternehmer beklagen sich mit Recht über „Knebelverträge“, die den Unternehmen immer mehr abfordern, anstatt sie von unnötigen „Ballaststoffen“ zu befreien. 

Mitglieder des Landesinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen haben es da leichter. Seit vielen Jahren vertritt der Verband in den Tarifverhandlungen die Interessen seiner Betriebe. Mit nachweislichem Erfolg: Wer sich die Ergebnisse genau ansieht, kann leicht nachrechnen, wie viel Flexibilität ein Mitgliedsbetrieb gewinnt, und welche Kosten er sich spart. Und da kommt sehr schnell eine immense Summe zusammen: z. B.

Kündigungsfrist:

Sie beträgt für einen Mitarbeiter während der Probezeit (ab der 3. Woche) nach gesetzlicher Vorschrift 4 Wochen zum 15. oder zum Ende der Kalendermonats. Nach dem Tarifvertrag von 2020 nur 7 Werktage. 

Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag:

Diese können vom Arbeitnehmer noch bis zu 3 Jahre nach Ablauf des Arbeitsvertrages geltend gemacht werden. Nach unserem Mantel-Tarifvertrag von 2020 sind diese Forderungen bereits 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen. 

Arbeitszeit:

Sie liegt mit 40 Wochenstunden höher als in vielen anderen Handwerksverbänden. Dazu kommt ein sehr großzügiger Arbeitszeitkorridor, der bis an die Grenze des Arbeitszeitrechts geht.

Sonderzahlung:

Die Sonderzahlung kann - krankheitsbedingt - gekürzt werden und ist damit produktivitätsabhängig.

Mehr wissen statt mehr zahlen: Rat von Experten

Betriebsberatung, rechtliche und technische Beratung von Experten – meist ist guter Rat teuer: So kommen über das Jahr gerechnet schnell mehrere tausend Euro zusammen.

Innungsmitglieder können sich hier ganz entspannt zurücklehnen: Sie erhalten beim Landesinnungsverband die Beratung in betriebswirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten und ergänzend zu der umfassenden Dienstleistung ihrer Innungsgeschäftsstelle auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Im Falle eines Falles kann das den eigenen Rechtsanwalt freilich nicht gänzlich ersetzen. Aber es kann manche Auseinadersetzung verkürzen oder im Vorfeld vermeiden helfen. 

Arbeits- und Vertragsrecht

Beim Landesinnungsverband können Sie sich informieren zu den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, wie z. B.

  • Einstellungen oder Kündigungen von Mitarbeitern
  • Tarifrechts
  • Vertragsrecht (Bauwerkverträge, VOB, VOL)
  • u.a.m.
Technik

Über den VSEH NORD erhalten Sie beim Landesinnungsverband Informationen zu den Gebieten 

  • DIN/VDE-Bestimmungen,
  • Installationstechnik,
  • Steuer- und Regeltechnik,
  • Speicherprogrammierbare Steuerungen,
  • Einführung neuer Techniken,
  • Arbeitssicherheit,
  • Werkstatt-Ausrüstung,
  • Betriebsplanung
  • u.a.m.
Rahmenabkommen

Zu besonders preisgünstigen Konditionen bietet der Bürgschaftsrahmenvertrag Innungsbetrieben Gewährleistungsbürgschaften, Ausfallbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften. Ihr Vorteil: Ihre Kreditlinie bei der Hausbank wird nicht durch Bürgschaft belastet. 

Je nach Kunden- und Auftragsstruktur kann diese Vergünstigung alleine Ihren Jahresbeitrag in der Innung schon refinanzieren!

Im Ergebnis heißt das für Innungsmitglieder: mehr Sicherheit, bessere Konditionen, geringere Kosten. Die genauen Konditionen über Vergünstigungen bei Versicherungen und Bürgschaften erfahren Sie direkt in der Geschäftsstelle des Landesinnungsverbandes.

Außerdem bietet der Landesinnungsverband weitere Rahmenabkommen für den Fahrzeugkauf oder um einfach günstiger zu tanken. Auch hier sollten Sie den Landesinnungsverband  nach den aktuellen  Bedingungen fragen.

Informationsmedien

Internet

Die Informationsseiten des Verbandes www.eh-nb.de: Musterformulare, Rahmenverträge zum Download, aufbereitete Infos über Recht, Betriebswirtschaft und Technik sparen Zeit beim Suchen. 

Verbandszeitung „Das neue Sprachrohr“

Die Verbandszeitung für die Mitglieder: In „Das neue Sprachrohr“ bleiben Sie zu allen Verbandsfragen auf dem Laufenden! Ihre Vorteile als Mitglied erfahren Sie so immer schnell und aktuell, dazu Aktuelles aus Betriebswirtschaft, Recht und Technik.

Newsletter „Das neue Sprachrohr“

Der Newsletter für die Mitglieder: Informationen zu aktuellen Themen

E-MOTION

Alle Infos aus Markt, Verband und Technik auf einen Blick: Das Magazin für Innungsfachbetriebe. Zusätzlich gibt es interessante Reportagen aus der Praxis: über Unternehmen, die besonders erfolgreich sind, die eine gute Idee hatten, oder die durch eine schlaue Werbeaktion von sich reden machen. 

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: liv@eh-nb.de oder rufen Sie uns an: 0511/9575744