Wir über uns - Im Dienst unserer Mitglieder

Starke Leistungen für Ihren Erfolg

Der Landesinnungsverband für Elektro- und Informationstechnik: ein moderner Dienstleister für 47 Elektro- und Informationstechniker-Innungen.

Der Landesinnungsverband Niedersachsen/Bremen vertritt die Interessen von ca. 2.500 mittelständischen Betrieben mit ca. 20.000 Mitarbeitern, die in 47 Elektro- und Informationstechniker-Innungen organisiert sind.

Der Landesinnungsverband vertritt offensiv ein junges modernes und technologieorientiertes Handwerk. Ob es um Ausbildung, betriebswirtschaftliche Fragen, Tarifpolitik oder die fachlichen Interessen auf Bundesebene geht - der Landesinnungsverband setzt sich engagiert und wirkungsvoll zum Wohle seiner Mitglieder ein.

Den drei Landesfachbereichen gehören Betriebe des Elektrotechnikerhandwerks, Informationstechnikerhandwerks und Elektromaschinenbauerhandwerks an.

Elektrotechnik
Informationstechnik und
Elektromaschinenbau
Mehr erfahren

Weitere Leistungen:

"Das neue Sprachrohr" – das Verbandsorgan des Landesinnungsverbandes

"Das neue Sprachrohr" ist das Verbandsorgan des Landesinnungsverbandes für alle Betriebe des E-Handwerks, die über Ihre Innung Mitglied im Landesinnungsverband sind.

Es vermittelt 6 mal im Jahr umfassende Informationen über

  • aktuelle Projekte der elektrohandwerklichen Verbandsorganisation
  • Veranstaltungen und Seminare des Landesinnungsverbandes
  • neue Entwicklungen der Technik
  • betriebswirtschaftliche Themen
  • uvm.

 

Download über den internen Bereich

Tarifpolitik

Schon seit Jahren bemüht sich der Landesinnungsverband, neue Modelle in der Tarifpolitik zu entwickeln. Dazu gehört die mit der Christlichen Gewerkschaft ( CGM ) vereinbarte Möglichkeit einer Lohnerhöhung gegen Verzicht auf anteiligen Jahresurlaub. Dazu gehört aber auch die Bereitschaft, für einen längeren Zeitraum ein tariflosen Zustand in Kauf zu nehmen, wenn die Tarifpartner nicht bereit sind, betriebliche Realitäten zu erkennen.

Der Landesinnungsverband hat sich stets zum Flächentarifvertrag bekannt. Der Flächentarifvertrag mußte aber reformiert werden. Dem wurde durch ein zum 1. Juni 1998 in Kraft getretenes umfassendes Tarifwerk Rechnung getragen, das mit der Christlichen Gewerkschaft Metall ( CGM ) vereinbart wurde.

Die Betriebe brauchten im Rahmen tariflicher Regelungen insgesamt deutlich größere Gestaltungsspielräume, was unter anderem durch die Verankerung einer Jahresarbeitszeit erreicht wurde. Die tariflichen Arbeitskosten mußten wettbewerbsgerecht gestaltet werden, was dadurch erreicht wurde, daß Teile der Sonderzahlung ( Weihnachtsgeld ) und des zusätzlichen Urlaubsgeldes in das Entgelt mit eingerechnet wurden. Vorteil für den Arbeitnehmer: attraktivere Stundenlöhne und Gehälter.

Unsere Tarifpolitik richtet sich traditionell an den Bedürfnissen der mittelständischen Mitgliedsbetriebe aus. Ein Beleg dafür sind die langjährigen Bemühungen um eine praktikablere Handhabung der Arbeitnehmerüberlassung an andere Betriebe. Noch Anfang der 90er Jahre sprach die IG Metall hier von "Menschenvermietung" und war nicht bereit, eine tarifvertragliche Lösung mitzutragen. Eine weitere tarifpolitische Initiative der elektrohandwerklichen Verbandsorganisation ist der gegen Lohndumping auf Baustellen gerichtete mit der IG Metall und der CGM abgeschlossene Entsendetarifvertrag über Mindestentgelte.

Berufsausbildung

Der Landesinnungsverband engagiert sich im Bereich der Berufsausbildung durch

- zentrale Erstellung von Gesellenprüfungsaufgaben in den fünf elektrohandwerklichen Berufen:

  1. Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  2. Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration (Gebäudesystemintegrator)
  3. Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
  4. Informationselektroniker/-in
  5. Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik

- Arbeitstagungen für Lehrlingswarte und Prüfungskommissionen

- Stellungnahmen gegenüber Ministerien

- politische Einflußnahme auf die Bildungspolitik des Landes über die

Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen (UHN)

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich der Landesinnungsverband u.a. durch folgende Aktivitäten:

  • Mitglied in der ArGe Medien der Elektrohandwerke
  • Mitgestaltung und -finanzierung der Aktion "E-CHECK"
  • Unterstützung der örtlichen Pressearbeit unserer Innungen
  • Unterstützung der Innungen bei der Nachwuchswerbung durch Informationsmaterial und Messe-Stand
  • Unterstützung örtlicher Informationsmessen unserer Innungen

 

Zudem können eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Broschüren, Merkblättern, Formularen usw. über den Verband bezogen werden.

Beispiele:

  • Prüfprotokolle nach VDE 0100,
  • VDE-Leitfaden,
  • Richtlinien zur Werkstattausrüstung,
  • Kalkulationshilfe,
  • betriebswirtschaftliche und technische Handbücher. 
Beratung der Mitglieder

Der Landesinnungsverband bietet seinen Mitgliedern Beratungsleistungen auf den Gebieten Betriebswirtschaft, Technik und Recht. Die kostenlosen Beratungen erstrecken sich auf telefonische oder schriftliche Leistungen.

Betriebswirtschaft

Beratung auf den Gebieten Rechnungswesen, Marketing, Betriebsorganisation, Personalwesen, Finanzierung, EDV-Einsatz, Betriebsanalysen u.a.m.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine individuelle betriebswirtschaftliche Beratung im eigenen Betrieb zu erhalten. Diese wird vom betriebswirtschaftlichen Berater des Landesinnungsverbandes erbracht und ist kostenpflichtig.

Recht

Beratung auf den Gebieten des Arbeitsrechts, wie z. B. bei Einstellungen oder Kündigungen von Mitarbeitern sowie des Tarifrechts und des Vertragsrechts (Bau-Werkverträge, VOB, VOL) u.a.m.

Technik

Über den VSEH Nord e.V. Beratung auf den Gebieten DIN/VDE-Bestimmungen, lnstallationstechnik, Steuer- und Regeltechnik, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Einführung neuer Techniken, Arbeitssicherheit, Werkstatt-Ausrüstung, Betriebsplanung u.a.m.

Fach- und Arbeitstagungen

Die regelmäßig stattfindenden Arbeitstagungen der Fachbereiche und der Arbeitskreise gewährleisten eine aktuelle und umfassende Information. Sie bieten die Behandlung wichtiger technischer und betriebswirtschaftlicher Themen.

Mitarbeit in anderen Organisationen

Zur Vertretung der Mitgliederinteressen erfolgt eine aktive Mitarbeit in einer Vielzahl von Gremien und Landes- und Bundesorganisationen.

Beispiele:

  • Fachbereiche und Ausschüsse des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
  • Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen
  • Landesinstallateurausschuss
  • VDE- und DKE-Kommissionen
  • Landesvereinigung Bauwirtschaft
Interessenvertretung

Vertretung der Interessen der elektrohandwerklichen Betriebe gegenüber: 

  • Landesregierung
  • Ministerien
  • Behörden
  • usw.

 

Intensive Zusammenarbeit und Kontakte mit den Marktpartnern wie:

  • EVU
  • Elektroindustrie
  • Elektrogroßhandel
  • usw.

 

Zusammenarbeit mit dem Elektrogroßhandel in Vertriebsfragen und gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit mit den EVU im Landesinstallateur-Ausschuss

u.a.m.

Betreuung des Vereins der Vereidigten Sachverständigen

Das Aufgabengebiet der Sachverständigen der Elektrohandwerke im VSEH Nord e.V.

Der Verein der vereidigten Sachverständigen der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Nord e.V. ist ein Zusammenschluß der bei den Handwerkskammern Norddeutschlands für die Elektrohandwerke öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigten.

Die Sachverständigen erstellen Gutachten und treffen fachliche Aussagen über die handwerklichen Leistungen in den Gewerken Elektroinstallation, Radio- und Fernsehtechnik, Elektromaschinenbau, Elektromechanik und Fernmeldeanlagenelektronik. Die Sachverständigen werden von den Gerichten immer dann in Anspruch genommen, wenn diese entscheidungserhebliche Fachfragen nicht aus eigener Sachkenntnis beantworten können.

Aber auch die Versicherungswirtschaft ist häufig auf die Aussage des handwerklichen Sachverständigen angewiesen. Nicht zuletzt lassen sich auch Privatpersonen Gutachten über die Güte handwerklicher Dienstleistungen sowie die Angemessenheit der Kosten erstellen.

Die elektrohandwerklichen Sachverständigen, die ihre Qualifikation durch eine Meisterprüfung oder durch ein Hochschulstudium erworben haben, müssen außerdem überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten besitzen und schließlich auch in der Lage sein, Gutachten abzufassen und ggf. zu erläutern.

Die Sachverständigen haben nach der Sachverständigen-Ordnung der Handwerkskammern die Pflicht zur juristischen und fachlichen Weiterbildung. Hier setzen die Aktivitäten des VSEH NORD e.V. für seine Mitglieder an: Der VSEH, der sich der Geschäftsstelle des Landesinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen der Elektrohandwerke bedient, veranstaltet Seminartagungen mit qualifizierten Referenten. So war ein wesentlicher Schwerpunkt der vergangenen Seminartagungen die Vermittlung von Kenntnissen im Aufbau des gegenüber dem Gericht zu erstattenden Sachverständigengutachtens. Darüber hinaus wurden auch regelmäßig zivilprozessuale Fragen zum Sachverständnis behandelt.

Die Mitglieder des VSEH erhalten regelmäßig einen Rundschreibendienst, in dem über aktuelle Urteile und wichtige Entwicklungen im Sachverständigenwesen berichtet wird.

So zeichnet die Mitglieder des VSEH Nord e.V. nicht nur Fachwissen und Berufserfahrung aus, sondern auch die Bereitschaft zur Fortbildung und zum kollegialen Erfahrungsaustausch.

Dieter Wallus

Vorsitzender des VSEH Nord e.V.