Beratung
» Betriebswirtschaft
Der Landesinnungsverband bietet seinen Mitgliedern kostenlose telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen auf den Gebieten
- Bilanzanalyse
- Rechnungswesen,
- Marketing,
- Betriebsorganisation,
- Personalwesen,
- Finanzierung,
- EDV-Einsatz,
- Betriebs-Analysen
- u.a.m.
an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine individuelle kostenpflichtige Intensiv-Beratung im eigenen Betrieb zu erhalten.
Das Thema Betriebswirtschaftslehre wird für Handwerksbetriebe immer wichtiger.
In Zeiten, in denen gute Handwerksleistungen vom Kunden vorausgesetzt werden, muß jeder Unternehmer auch betriebswirtschaftlich das Optimum aus seinem Betrieb herausholen, um langfristig am Markt bestehen zu können.
Dazu werden eine Vielzahl von Informationen benötigt. Jeder Unternehmer sollte wissen, ob die Kostenstruktur des Unternehmens Schwachstellen aufweist, ob die Produktivität der Mitarbeiter über oder unter Branchenniveau liegt, ob seine Stundenverrechnungssätze ausreichend sind oder wie rentabel der Betrieb arbeitet.
Bei der Ermittlung dieser Informationen steht Ihnen der Betriebswirtschaftliche Berater des Landesinnungsverbandes mit Rat und Tat zur Seite. Aber auch in anderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen kann der Berater in Anspruch genommen werden.
Gemeinsam wird eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation erarbeitet, um darauf aufbauend den Handlungsbedarf und Zielvorgaben zu ermitteln, die die Überlebensfähigkeit des Betriebes auch langfristig sichern sollen.
Die Betriebswirtschaftliche Beratung dient als eine Entscheidungshilfe und als Ergänzung zu Ihrem unternehmerischen Wissen, eine Ergänzung die Sie jederzeit abrufen können.
Handeln Sie nicht erst, wenn Sie von Ihrer Bank freundlich, aber bestimmt darauf hingewiesen werden, sich externe Hilfe zu holen. Denn dann ist es oftmals schon zu spät, um das Steuer noch herumzureißen.
Auch in guten Zeiten sollte man sich Rat von außen einholen und seinen Betrieb einmal durchleuchten lassen. Denn gerade in den guten Zeiten hat man noch die Chance, etwas zu verändern, in schlechten Zeiten wird es zur Pflicht. Und diese Chance sollten wir
gemeinsam wahrnehmen.
Und vielleicht hat der betriebswirtschaftliche Berater als Externer den großen Vorteil nicht mit der "Betriebsblindheit" ausgestattet zu sein, die man sich fast zwangsläufig im Laufe der Jahre aneignet, er kann zum Teil unvorbelasteter an die Aufgaben herangehen.
Daher : Sprechen Sie den Landesinnungsverband an und vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin in Ihrem Hause.
Erfahrungsaustauschtreffen
Die Einrichtung von Erfahrungsaustauschgruppen (ERFA-Gruppen) wird schon seit einiger Zeit im Umfeld der Elektrohandwerke geschätzt. Nach Aussage von namhaften Unternehmensberatern steckt in solchen Veranstaltungen ein beachtliches Potential an Verbesserungsmöglichkeiten für die teilnehmenden Unternehmer, die jeder für sich entsprechend individuell ausschöpfen kann.
Aus diesem Grund wurden unter der Leitung des Landesinnungsverbandes ERFA-Gruppen gegründet, deren Mitglieder untereinander nicht im Wettbewerb stehen und hinsichtlich Standort, Umsatzgröße und Sortiment ähnlich strukturiert sind.
Jede Gruppe zwei- bis drei mal jährlich am Standort eines Mitgliedes, um Erfahrungen auszutauschen, Betriebsvergleiche zu besprechen und gemeinsame Lösungsansätze zu bestimmten Problemstellungen zu erarbeiten.
Das Hauptaugenmerk wird dabei auf betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte gelegt; anhand von Kostenstrukturen und betrieblichen Kenndaten wird der wirtschaftliche Hintergrund der Betriebe kritisch beleuchtet. Dies kann allerdings nur dann gelingen, wenn alle Teilnehmer bereit sind, die betriebsinternen Zahlen offen zu legen.
Der typische Ablauf einer ERFA-Tagung sieht wie folgt aus :
Es beginnt mit einer ausführlichen Betriebsbesichtigung und -bewertung des gastgebenden Unternehmens. Dazu wird vom Betreuer der ERFA-Tagung, in der Regel der betriebswirtschaftlicher Berater des LIV, ein entsprechender Fragebogen ausgearbeitet und verteilt. In der anschließenden Auswertung werden die Betriebsdaten besprochen und auch Verbesserungsvorschläge erteilt. Nicht selten wird aber dem Gastgeber aber auch Lob und Anerkennung gezollt. Der Gastgeber einer ERFA-Tagung erhält auf diese Weise eine Fülle von fundierten Verbesserungsvorschlägen.
In der Folgezeit steht die Aufarbeitung des von jedem Teilnehmer mitgebrachten Zahlenmateriales auf dem Programm. Von besonderer Bedeutung ist es, die Gründe für die teilweise deutlich unterschiedliche Kostenstruktur herauszuarbeiten und Anhaltspunkte für die Beseitigung vorliegender Defizite zu finden. In diesem Zusammenhang wird auch der betriebswirtschaftliche Hintergrund ausführlich erörtert und die Bedeutung sowie die Ableitung der Kenngrößen verständlich erläutert.
Zur Abrundung gehört zu jeder ERFA-Tagung auch ein Vortragsteil, bestehend aus Themen, deren Inhalt mit den Teilnehmern vorher abgestimmt wird. Diesen Programmteil kann jede ERFA-Gruppe aber auch individuell, nach den jeweiligen Bedürfnissen der Gruppe, gestalten, indem z.B. offene Diskussionen über diverse Themen wie zum Beispiel Erfahrungen aus Betriebsprüfungen, Arbeitszeitregelungen oder ähnliches geführt werden.
Die Basis der Zusammenarbeit ist absolute Offenheit und das Vertrauen untereinander. Aktives Mitarbeiten und die regelmäßige Teilnahme aller Beteiligten sind hierbei unbedingt erforderlich, damit jedes ERFA-Mitglied Impulse für die eigene Betriebsführung erhält.
Die Organisation der Treffen (Programm, Einladungsschreiben und Leitung) übernimmt zunächst der Landesinnungsverband.
» Technik
Über den VSEH NORD erhalten Sie beim Landesinnungsverband Informationen zu
den Gebieten
- DIN/VDE-Bestimmungen,
- lnstallationstechnik,
- Steuer- und Regeltechnik,
- Speicherprogrammierbare Steuerungen,
- Einführung neuer Techniken,
- Arbeitssicherheit,
- Werkstatt-Ausrüstung,
- Betriebsplanung
- u.a.m.
www.vseh-nord.de
Ihre Ansprechpartner sind :
Technische Beratung: Prüfungswesen
Friedhelm Triphaus: Günter May
» Arbeits- und Vertragsrecht
Beim Landesinnungsverband können Sie sich informieren zu den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, wie z. B.
- Einstellungen oder Kündigungen von Mitarbeitern
- Tarifrechts
- Vertragsrecht (Bauwerkverträge, VOB, VOL)
- u.a.m.



